Strahlenschutz Heusinger

Sicherheit im
Strahlenschutz

Behördlich bestimmte Sachverständige

Röntgenprüfung von medizinischen und technischen Einrichtungen
von umschlossenen 
radioaktiven Stoffen
Durchführung von Dosisleistungsmessungen. Erstellung des zugehörigen Prüfberichts.

Strahlenschutz Heusinger – Behördlich bestimmte Sachverständige für Strahlenschutz

Mit Sicherheit sicher.

Strahlenschutzüberwachte Anlagen und Beschäftigte, die mit Strahlenquellen arbeiten, finden sich in Bereichen Medizin, Industrie, Gewerbe sowie Forschung und Entwicklung.
 
Wenn Sie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreiben oder mit umschlossenen radioaktiven Stoffen wie beispielsweise Prüfstrahler umgehen, sind Sie verpflichtet, die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) einzuhalten.
 
Strahlenschutz Heusinger führt die vorgeschriebenen Prüfungen für Sie durch.
 

Strahlenschutz Heusinger – alle Vorteile

Sachverständigenprüfungen

Alle nach Strahlenschutzrecht erforderlichen Prüfungen werden erbracht; Prüfungen der Kerntechnik (Kernkraftwerke etc.) sind hiervon ausgenommen.

Strahlenschutz-Fachkundekurse

Die Aktualisierung der Fachkunde im technischen Bereich erfolgt online unter Leitung von Dr. Roland Heusinger.

Komplettpaket

Beschleunigerprüfung, Röntgenprüfung sowie Dichtheitsprüfung können zusammen an einem Tag durchgeführt werden.

Services

Strahlenschutz Heusinger bietet Betreibern von Anlagen alle weiteren relevanten Services rund um den Strahlenschutz:

  • Unabhängige Beratung und Begutachtung im Strahlenschutz
  • Berechnungen und Kontrollen zum baulichen Strahlenschutz
  • Prüfung und Bearbeitung von Strahlenschutzplänen
  • Stellung eines externer Strahlenschutzbeauftragten
  • Strahlenschutzunterweisungen
  • Kontrolle der Abnahmeprüfungen für Röntgeneinrichtungen und Teleradiologie
  • Audits

Erinnerungsservice

Ich erinnere Sie an Ihre wiederkehrende Prüfung Ihrer Röntgengeräte/umschlossenen radioaktiven Strahler.

Röntgengeräte/umschlossene radioaktive Strahler, die in einer vorherigen Prüfung durch mich geprüft wurden, erhalten automatisch eine Erinnerungs-Mail. 

Tragen Sie in das Formular Ihre Röntgengeräte und umschlossene radioaktive Strahler ein, die wir bisher nicht geprüft haben. 

Unser Erinnerungs-Email-System erinnert Sie künftig automatisch etwa ein halbes Jahr im voraus an die fällige/n Prüfung/en.

 

Hinweis zum Prüfintervall: 

Das Prüfintervall von umschlossenen radioaktiven Stoffen finden Sie in Ihrer Genehmigung bzw. in dem Prüfbericht der vorherigen Prüfung.

Das reguläre Prüfintervall von Röntgengeräten ist 5 Jahre. 

 

Rechtlicher Hinweis: 

Dieser E-Mail-Service stellt eine unterstützende Erinnerungsmöglichkeit dar.

Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfungen und die Beauftragung zur Durchführung der Prüfungen trägt der Strahlenschutzverantwortliche bzw. Strahlenschutzbeauftragte die vollumfängliche Verantwortung.

    Ansprechpartner:

    Standort der Röntgengeräte/Störstrahlern/umschlossenen radioaktiven Stoffen:

    Anzahl (1 - 15)

    Vorheriges Prüfdatum

    Gerätename bzw. Nuklid

    Prüfturnus:

    Kurzfristige Termine am Tag der Kontaktaufnahme sind gegen Aufschlag nach 18 Uhr immer möglich

    Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

    Sie haben Fragen zum Strahlenschutz, wollen einen Termin für eine Sachverständigenprüfung vereinbaren oder benötigen eine Beratung?
    Ich freue mich auf Ihre Nachricht – auch telefonisch unter 0911 – 27 42 39 32 (Zentrale) oder 0911 – 93 99 73 95 (KI – 24/7).

      Terminvereinbarung:

      Telefon (Zentrale): 0911 – 27 42 39 32 
      anfrage@strahlenschutz-heusinger.de